Förderungen

Förderungen für Familien – Geld vom Staat clever nutzen

Staatliche Förderungen: Unterstützung, die euch zusteht

Familien leisten jeden Tag enorm viel – emotional, organisatorisch, finanziell. Gut zu wissen: Der Staat lässt euch damit nicht allein. Es gibt eine Vielzahl an Förderungen, die euch beim Sparen, Wohnen, Arbeiten oder bei der Kinderbetreuung finanziell entlasten können.

Doch viele Zuschüsse werden nicht automatisch ausgezahlt – ihr müsst sie aktiv beantragen. Deshalb zeigt euch TIBTA, was euch zusteht, wo ihr wie viel bekommt – und wie ihr es unkompliziert beantragt.


Übersicht: Wichtige Förderungen für Familien

FörderungFür wen?Was gibt’s?
KindergeldAlle Eltern250 € pro Kind/Monat
Kinderzuschlag (KiZ)Eltern mit geringem Einkommenbis zu 292 € monatlich/Kind
Elterngeld / ElterngeldPlusEltern nach Geburt eines Kindes300–1.800 €/Monat
Wohngeld + HeizkostenzuschussFamilien mit geringem Einkommenabhängig von Miete & Haushaltsgröße
Bildung & TeilhabeKinder aus einkommensschwachen HaushaltenKlassenfahrten, Nachhilfe, Sport
Riester-KinderzulageEltern mit Riestervertrag300 €/Kind/Jahr
Betreuungskosten absetzenEltern mit Betreuung durch Kita, Tagesmutter etc.2/3 der Kosten steuerlich absetzbar

Kindergeld: Die Basisförderung für alle

Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich:

250 € pro Kind und Monat
💡 Auszahlung über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

👉 Tipp: Auch Studierende & Azubis bis 25 Jahre können Anspruch haben!


Kinderzuschlag (KiZ): Für Familien mit kleinem Einkommen

Wenn euer Einkommen für euch, aber nicht für die Kinder reicht, könnt ihr zusätzlich zum Kindergeld bis zu 292 € pro Kind monatlich bekommen.

📍 Antrag beim Familienportal: www.familienportal.de


Elterngeld & ElterngeldPlus

Für Mütter & Väter, die sich nach der Geburt Zeit fürs Kind nehmen:

🔹 Elterngeld: 65–100 % vom vorherigen Nettoeinkommen
🔹 Basiselterngeld: bis zu 12 Monate
🔹 ElterngeldPlus: bis zu 28 Monate bei Teilzeitarbeit
🔹 Partnerschaftsbonus: + 4 Monate bei paralleler Teilzeit beider Eltern

Wichtig: Antrag spätestens 3 Monate nach Geburt stellen!


Betreuungskosten steuerlich absetzen

👶 Kita, Hort oder Tagesmutter? Ihr könnt zwei Drittel der Betreuungskosten (max. 4.000 €/Jahr) pro Kind steuerlich absetzen.

💡 Gilt für Kinder unter 14 Jahren
📍 Eintragen in der Steuererklärung unter „Sonderausgaben“


Bildung und Teilhabe: Förderung für Kinder

Für Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder ALG II gibt es Zusatzförderungen:

📚 Lernförderung (Nachhilfe)
🥗 Zuschüsse fürs Schulessen
🏕️ Teilnahme an Sportvereinen, Musikschule & Ausflügen
🎒 Schulbedarf (jährlich 174 € in 2024)


Weitere Förderungen, die ihr kennen solltet

🔹 Mutterschaftsgeld – für Mütter während des Mutterschutzes
🔹 Geburtsbeihilfe (in manchen Bundesländern)
🔹 Zuschüsse zu Möbeln & Babyausstattung (bei Bedürftigkeit, z. B. über Jobcenter oder Stiftungen)


Tibta.com-Tipp: Förder-Checkliste & Antragsguide

📥 Bald verfügbar: Unsere praktische Checkliste für alle Familienförderungen – mit Fristen, Ansprechpartnern und Antragslinks.


Jetzt weiterlesen:

🔹 Sparen für Kinder – So baut ihr Rücklagen clever auf
🔹 Versicherungen für Familien – Was wirklich zählt
🔹 Familienbudget – Finanzplanung für den Familienalltag


Community-Erfahrung

🗨️ „Ohne TIBTA hätten wir den Kinderzuschlag nie beantragt – jetzt bekommen wir 450 € mehr im Monat. Absoluter Gamechanger!“
Sophie & Daniel mit 2 Kindern, Leipzig

Nach oben scrollen