Förderungen für Familien – Geld vom Staat clever nutzen
Staatliche Förderungen: Unterstützung, die euch zusteht
Familien leisten jeden Tag enorm viel – emotional, organisatorisch, finanziell. Gut zu wissen: Der Staat lässt euch damit nicht allein. Es gibt eine Vielzahl an Förderungen, die euch beim Sparen, Wohnen, Arbeiten oder bei der Kinderbetreuung finanziell entlasten können.
Doch viele Zuschüsse werden nicht automatisch ausgezahlt – ihr müsst sie aktiv beantragen. Deshalb zeigt euch TIBTA, was euch zusteht, wo ihr wie viel bekommt – und wie ihr es unkompliziert beantragt.
Übersicht: Wichtige Förderungen für Familien
Förderung | Für wen? | Was gibt’s? |
---|---|---|
Kindergeld | Alle Eltern | 250 € pro Kind/Monat |
Kinderzuschlag (KiZ) | Eltern mit geringem Einkommen | bis zu 292 € monatlich/Kind |
Elterngeld / ElterngeldPlus | Eltern nach Geburt eines Kindes | 300–1.800 €/Monat |
Wohngeld + Heizkostenzuschuss | Familien mit geringem Einkommen | abhängig von Miete & Haushaltsgröße |
Bildung & Teilhabe | Kinder aus einkommensschwachen Haushalten | Klassenfahrten, Nachhilfe, Sport |
Riester-Kinderzulage | Eltern mit Riestervertrag | 300 €/Kind/Jahr |
Betreuungskosten absetzen | Eltern mit Betreuung durch Kita, Tagesmutter etc. | 2/3 der Kosten steuerlich absetzbar |
Kindergeld: Die Basisförderung für alle
Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich:
✅ 250 € pro Kind und Monat
💡 Auszahlung über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
👉 Tipp: Auch Studierende & Azubis bis 25 Jahre können Anspruch haben!
Kinderzuschlag (KiZ): Für Familien mit kleinem Einkommen
Wenn euer Einkommen für euch, aber nicht für die Kinder reicht, könnt ihr zusätzlich zum Kindergeld bis zu 292 € pro Kind monatlich bekommen.
📍 Antrag beim Familienportal: www.familienportal.de
Elterngeld & ElterngeldPlus
Für Mütter & Väter, die sich nach der Geburt Zeit fürs Kind nehmen:
🔹 Elterngeld: 65–100 % vom vorherigen Nettoeinkommen
🔹 Basiselterngeld: bis zu 12 Monate
🔹 ElterngeldPlus: bis zu 28 Monate bei Teilzeitarbeit
🔹 Partnerschaftsbonus: + 4 Monate bei paralleler Teilzeit beider Eltern
Wichtig: Antrag spätestens 3 Monate nach Geburt stellen!
Betreuungskosten steuerlich absetzen
👶 Kita, Hort oder Tagesmutter? Ihr könnt zwei Drittel der Betreuungskosten (max. 4.000 €/Jahr) pro Kind steuerlich absetzen.
💡 Gilt für Kinder unter 14 Jahren
📍 Eintragen in der Steuererklärung unter „Sonderausgaben“
Bildung und Teilhabe: Förderung für Kinder
Für Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder ALG II gibt es Zusatzförderungen:
📚 Lernförderung (Nachhilfe)
🥗 Zuschüsse fürs Schulessen
🏕️ Teilnahme an Sportvereinen, Musikschule & Ausflügen
🎒 Schulbedarf (jährlich 174 € in 2024)
Weitere Förderungen, die ihr kennen solltet
🔹 Mutterschaftsgeld – für Mütter während des Mutterschutzes
🔹 Geburtsbeihilfe (in manchen Bundesländern)
🔹 Zuschüsse zu Möbeln & Babyausstattung (bei Bedürftigkeit, z. B. über Jobcenter oder Stiftungen)
Tibta.com-Tipp: Förder-Checkliste & Antragsguide
📥 Bald verfügbar: Unsere praktische Checkliste für alle Familienförderungen – mit Fristen, Ansprechpartnern und Antragslinks.
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🔹 Sparen für Kinder – So baut ihr Rücklagen clever auf
🔹 Versicherungen für Familien – Was wirklich zählt
🔹 Familienbudget – Finanzplanung für den Familienalltag
Community-Erfahrung
🗨️ „Ohne TIBTA hätten wir den Kinderzuschlag nie beantragt – jetzt bekommen wir 450 € mehr im Monat. Absoluter Gamechanger!“
– Sophie & Daniel mit 2 Kindern, Leipzig